Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen durch uns gegenüber Unternehmern, gem. § 14 BGB, und Verbrauchern, gem. § 13 BGB, weiter Kunden genannt. Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden sowie mit diesem Kunden verbunden Unternehmen, solange und soweit wir mit diesen eine Geschäftsbeziehung eingehen. Hiervon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Mit der Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. Leistung verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen, auch wenn diese eine Ausschließlichkeit beansprucht. Ergänzend gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE, wobei unsere AGBS diesen Vorschriften vorgehen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen durch uns sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam. Vertragspartner ist die Firma MK Licht GmbH, Füttererstr. 66, 84032 Landshut. Die Umsatzsteuer/ID-Nr. lautet DE309916712.
Unsere Angebote sind freibleibend. Maßangaben in Angebotsunterlagen (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgenau, soweit nicht als verbindlich bezeichnet. Vertragsgegenstand sind ausschließlich Leistungen und technische Leistungsmerkmale, die in dem von uns bestätigten Angebot genannt sind. Eine Eigenschaftszusicherung durch uns muss schriftlich ergolgen. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch uns zustande. Dies gilt auch dann, wenn wir unserem Kunden technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Spezifikationen, Datenblätter usw.) oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Wir sind berechtigt, das Angebot unseres Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unser Kunde an das von ihm abgegebene Angebot gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Die Gegenleistung falls gegeben wird bei Nichtverfügbarkeit unverzüglich zurückerstattet. Die Verträge werden vom Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen. Im Falle des Vertragsabschlüsses für einen Dritten, ist der Kunde verpflichtet unaufgefordert und ausdrucklich darauf hinzuweisen – in diesem Fall versichert der Kunde, dass er ausdrücklich zum Vertreten bevollmächtigt ist.
Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro. Solange und soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich unsere Preise Ex Works Landshut (EXW Incoterms 2020). Des Weiteren verstehen sich unsere Preise ausschließlich Verpackung sowie exklusive MwSt. Wir liefern grundsätzlich gegen Vorkasse, sofern nichts Abweichendes vereinbart. Bei Zahlung auf Rechnung sind, sofern nicht anders vereinbart, alle Zahlungen ab Rechnungsdatum sofort rein netto und ohne Abzug fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vor dem Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Sollte unser Kunde in Zahlungsverzug sein, so sind wir berechtigt, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen zu verlangen und/oder von allen etwaig bestehenden Lieferungsverträgen - auch von solchen, bei denen keine Zahlungsverzögerung vorliegt – zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen. Solange und soweit wir Zahlungsmittel wie Schecks oder Wechsel annehmen, so erfolgt die Annahme erfüllungshalber. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste bestehende Schuld unseres Kunden bei uns angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen unseres Kunden. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz(§§ 288 Abs. I, 247 BGB) zu verzinsen. Der Unternehmer, gem. § 14 BGB, hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB) zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Soweit wir uns zu Arbeiten im Bereich der Montage, Reparatur oder anderen Dienstleistungen verpflichten, schulden wir die Erbringung einer Dienstleistung und nicht den konkreten Erfolg. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnichers bei Reparaturen/Montage erfolgt nach erbrachter Leistung auf Grund des Arbeitsnachweises, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Dem Techniker sind vom Besteller die Arbeitszeiten und Leistungen zu bestätigen, im Falle einer Erstinbetriebnahme ist dem Techniker die erfolgreiche Inbetriebnahme zu bescheinigen.
Die Normalarbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag täglich 8 Stunden. Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt als zuschlagspflichtige Mehrarbeit. Der Serviceeinsatz an Sonn- und Feiertagen erfolgt nur in dringenden Ausnahmefällen. Er bedarf der Zustimmung unseres Hauses und der am Montageort zuständigen Berufsgenossenschaft und ggf. Gewerbeaufsicht. Diese sind vom Kunden einzuholen.
Sollten die Arbeiten unserer Mitarbeiter ohne unser Verschulden unterbrochen werden, fallen die daraus entstehenden Mehrkosten für Reise- und Wartezeiten dem Kunden zur Last. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber oder Dritte von ihm beauftragte Unternehmen eine Verzögerung der Arbeiten verursachen.
Wir berechnen die Fahrkosten für die Hin- und Rückreise einschl. der An- und Abfahrtszeiten, bzw. wenn vereinbart An- und Abfahrtspauschale. Reisezeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist zuschlagspflichtig. Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt mit PKW werden mit 1,45 € je gefahrenem km in Rechnung gestellt. Im Falle einer Hin- und Rückreise mit anderen Beförderungsmitteln als PKW gelten Konditionen, die mit dem Besteller gesondert ausgemacht werden müssen.
Ersatzteile, Verbrauchsstoffe und sonstiges Montagematerial werden zu den entsprechenden Listenpreisen in Rechnung gestellt.
Alle genannten Verrechnungssätze verstehen sich netto, zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften, sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Unsere Mitarbeiter sind gleichfalls angehalten die üblichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Arbeitswege und Arbeitsbereiche müssen frei zugänglich sein. Ist es nicht gegeben, nimmt unser Mitarbeiter eine Zwangshaltung bei der Durchführung seiner Arbeiten ein. Bei Schäden oder Unfällen aufgrund von Arbeiten in Zwangshaltung übernimmt der Auftraggeber die Haftung für etwaige Schadens- oder Ersatzleistungen.
Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten.
Der Auftraggeber muss die kostenlose Bereitstellung eines Strom- bzw. Wasseranschlusses bereitstellen.
Technische Änderungen der von uns verkauften Produkte, die werterhöhend oder wertverbessernd sind und keine Funktionseinschränkung bewirken, bleiben bis zur Lieferung vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Bestimmung von technischen Leistungsmerkmalen oder – maßen in Lieferungen unter Einhaltung handelsüblicher Toleranzwerte vorzunehmen. Die Einbeziehung solcher handelsüblicher Toleranzwerte gilt als vereinbart.
Solange und soweit die Herstellung und/oder Lieferung der von unserem Kunden bestellten Produkte auf Informationen, wie z.B. technischen Angaben des Bestellers beruht, so sind wir nicht verpflichtet, diese technischen Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir sind berechtigt, technische Angaben oder Produktbeschreibungen sowie Produktmerkmale, die uns von dem Kunden übermittelt worden sind, für die Herstellung und Lieferung der Vertragsprodukte zugrunde zu legen. Eine Zugrundelegung stellt keine Pflichtverletzung unseres Hauses dar.
Wir erfüllen unsere Leistungspflicht aus dem mit unserem Kunden geschlossenen Vertrag durch Zurverfügungstellung der Waren und Mitteilung an den Kunden, dass die Ware abholbereit ist. Solange und soweit wir eine Lieferung mit unserem Kunden vereinbart haben, dann geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den ersten Beförderer auf unseren Kunden über. Wir haften daher auch nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Eine Versicherung der gekauften Ware erfolgt nur auf schriftliches Verlangen unseres Kunden und auf dessen Kosten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung unserem Kunden im Einzelfall zumutbar ist. Die Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, sofern wir eine solche Lieferfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In Abweichung hiervon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch unseren Kunden mit einer ausreichenden Nachfristsetzung erforderlich. Sollte es uns im Einzelfall nicht möglich sein, eine schriftlich vereinbarte verbindliche Lieferfrist aus nicht von uns zu vertretenden Gründen einzuhalten (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware wegen fehlender Belieferung durch einen unserer Zulieferer) so werden wir unseren Kunden unverzüglich hiervon schriftlich informieren und eine den Umständen nach angemessene neue Lieferfrist bestimmen.
Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
Bei Beschädigung oder Verlust des Leistungsgegenstandes auf dem Transport, ist der Kunde verpflichtet beim Frachtführer unverzüglich die Protokollierung des Schadens zu veranlassen. Hiervon ist uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Transportschäden stellen keinen Sachmangel dar. Wir haften nicht für Transportschäden. Unrichtige oder unvollständige Lieferungen sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft des Leistungsgegenstandes am Bestimmungsort schriftlich im Einzelnen anzuzeigen, ansonsten sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Transportstörungen, Diebstahl, Lieferprobleme auf Grundlage von Marktstörungen usw.) haften wir nicht. Sollte als Folge höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, die Leistung verhindert werden, so sind wir berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht.
Für das in Verkehr bringen unserer Ware außerhalb Deutschlands ist allein der Unternehmer verantwortlich. Der Unternehmer trägt sorge dafür, dass die jeweiligen technischen und rechtlichen Vorgaben des gegebenen Landes erfüllt sind. Die Umsetzung geht zu seinen Lasten.
Solange und soweit unser Kunde einzelne oder die gesamte Lieferung oder Teillieferungen nicht abnimmt, so gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Basis des nachstehenden, näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Saldo einer laufenden Rechnung muss demnach zunächst den Kontostand „0“ aufweisen, bis das Eigentum unmittelbar auf den Kunden übergeht. Als Bezahlung gilt erst der Geldeingang bei uns oder dessen Gutschrift. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn unser Kunde sich vertragswidrig verhält. Unser Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Unser Käufer - Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt unser Käufer schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich etwaig anfallender Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch unseren Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht unseres Kunden an der Kaufsache an der ungebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderung gegen unseren Kunden tritt unser Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
. Gewährleistungsanrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist die schriftliche unverzügliche Anzeige offensichtlicher Mängel, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Maßgeblich für die Wahrung der Ausschlussfrist ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns. Mangelansprüche der Verbraucher verjähren in 24 Monaten bzw. 12 Monaten bei gebrauchten Produkten nach erfolgter Ablieferung bzw. Bereitstellung der von uns gelieferten Waren, solange und soweit wir nicht für einzelne Produkte eine längere Gewährleistungsfrist anbieten. Mangelansprüche der Unternehmer verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung bzw. Bereitstellung der von uns gelieferten Waren, solange und soweit wir nicht für einzelne Produkte eine längere Gewährleistungsfrist anbieten. Die Gewährleistung (Unternehmer) für die Lieferung von gebrauchten Produkten, Leuchtmittel, Restposten und Auslaufartikel wird ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 I 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I BGB (Rückgriffsansprüche) und § 634a I BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung oder Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mangelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von einer gegebenenfalls vereinbarten Beschaffenheit bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bei einer natürlichen Abnutzung oder einem Verschleiß, wie bei Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden durch unseren Kunden oder durch Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Produkten vorgenommen werden, so besteht für diese und die sich hieraus ergebenden Folgen keine Mängelansprüche.
Ansprüche unseres Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche unseres Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als unser Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Ein besonderer Verwendungszweck, respektive eine besondere Verwendungseignung, gilt nur dann als vereinbart, wenn zwischen uns und unserem Kunden eine ausdrücklich diesbezügliche schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Eine Eigenschaftszusicherung durch uns bedarf der Schriftform. Eine bloße Bezugnahme auf technische Normen beinhaltet lediglich die nähere Beschreibung des Produktes und begründet keine Vereinbarung zur Eignung der Ware, die über die gewöhnliche Verwendungsmöglichkeit hinausgeht.
Solange und soweit ein Mangel durch unseren Kunden gerügt worden ist, ist dieser ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht berechtigt, die Ware zu verarbeiten. Solange und soweit gleichwohl eine Weiterverarbeitung erfolgt, sind sämtliche Ansprüche, die in Folge der Weiterverarbeitung entstehen, ausgeschlossen.
Voraussetzung für Reklamation im Rahmen der Gewährleistung ist § 12.
Reklamationen bei mangelhaftem Artikel, Falschlieferung oder Doppellieferung sind innerhalb 7 Tagen telefonisch unter 0871 14 22 545 anzumelden. Dabei sind Rechnungsnummer, Artikelnummer und Grund der Beanstandung zu nennen. Wir geben unserem Kunden die RMA-Nummer durch. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. Der Kunde sendet die mangelhafte Ware/Falschlieferung/Doppellieferung mit lesbar angebrachter RMA-Nummer auf der Sendung und einer Rechnungskopie innerhalb 7 Tagen frei an uns zurück. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Kunden. Unfreie Pakete oder Pakete ohne RMA Nummer können von uns nicht angenommen und bearbeitet werden. Wir prüfen die Ware und bessern im Falle einer berechtigen Reklamation durch Reparatur oder Tausch nach. Im Falle einer Falschlieferung versenden wir den korrekten Artikel und der Kunde erhält eine Gutschrift der Transportkosten. Im Falle einer Doppellieferung erhält der Kunde eine Gutschrift. Wir behalten uns vor zu prüfen, ob bei der Falsch- oder Doppellieferung ein Kundenverschulden vorliegt.
Wir ermöglichen den Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückgabe ausschließlich unversehrter und original verpackter Ware. Sonderanfertigungen Sonderausstattungen, Restposten, Auslaufartikel und Leuchtmittel sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
a. Musterlieferung: Eine Musterlieferung ist eine Verkaufsfördernde Maßnahme. Der Unternehmer erhält die Möglichkeit 1 Stück je Artikel zur Ansicht zu bestellen. Der Wunsch einer Musterlieferung muss bei Bestellung angegeben werden. Der Warennettowert muss mindestens 10,00 € Netto betragen. Eine nachträgliche Deklaration als Musterlieferung nach Versendung der Ware ist nicht möglich. Die Rücknahme der Musterware kann nur nach telefonischer Anmeldung unter 0871 14 22 545 innerhalb 28 Tagen nach Warenerhalt erfolgen. Dabei sind die Rechnungs- und Artikelnummer zu nennen. Der Unternehmer erhält eine RMA Nummer, sendet die unversehrte und originalverpackte Ware mit Rechnungskopie und leserlich auf dem Paket aufgebrachter RMA Nummer frei innerhalb 7 Tagen nach Anmeldung an uns zurück. Unfreie Pakete oder Pakete ohne RMA Nummer können von uns nicht angenommen und bearbeitet werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift. Wir gewähren eine Gutschrift zu 100 % des Netto Warenwertes bei einer Anmeldung zur Rückgabe innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware und beim Erfüllen der o.g. Voraussetzungen.
b. Ware entspricht nicht den Vorstellungen / Falschbestellung / Auftrag storniert: Für eine Rücknahme muss der Netto-Warenwert mindestens 50,00 € entsprechen. Die Rücknahme der Ware kann nur nach telefonischer Anmeldung unter 0871 14 22 545 innerhalb 28 Tagen nach Warenerhalt erfolgen. Dabei ist der Grund, die Rechnungs- und Artikelnummer zu nennen. Der Kunde erhält eine RMA Nummer, sendet die unversehrte und originalverpackte Ware mit Rechnungskopie und leserlich auf dem Paket aufgebrachter RMA Nummer frei innerhalb 7 Tagen nach Anmeldung an uns zurück. Unfreie Pakete oder Pakete ohne RMA Nummer können von uns nicht angenommen und bearbeitet werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift. Bei Rücksendungen, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Wiedereinlagerungspauschale berechnet. Wir gewähren eine Gutschrift zu 100 % des Netto Warenwertes bei einer Anmeldung zur Rückgabe innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware und beim Erfüllen der o.g. Voraussetzungen.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. In einem solchen Falle ist die Haftung begrenzt auf einen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal bis zu 3.000.000,00 EUR. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder bei Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach den hier vorliegenden Ziffern 2. und 3. ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt es auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von uns. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und eigenmächtige Reparaturen.
Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, wen nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet wird.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist unser Kunde nur insofern berechtigt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herstammt. Darüber hinaus ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung mit Gegenforderungen durch unseren Kunden nur dann ausgeschlossen, wenn es sich nicht um eine gegen uns rechtskräftig festgestellte oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannte Forderung handelt.
Solange und soweit wir unserem Kunden Zeichnungen, Muster, Modelle usw. überlassen haben oder aber diese nach Vorgaben unseres Kunden angefertigt/hergestellt haben, sind wir als Urheber anzusehen.
Solange und soweit uns von unserem Kunden Modelle, Skizzen, Planunterlagen und ähnliches überlassen werden, so sichert uns der Kunde mit der Übergabe zu, Urheber zu sein, respektive über die notwendigen Rechte zu verfügen. Solange und soweit wir gleichwohl von Dritten aufgrund einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes im Hinblick auf die für den Kunden gefertigten Produkte in Anspruch genommen werden, so ist unser Kunde verpflichtet, uns unverzüglich von sämtlichen Ansprüchen frei zu stellen. Unser Kunde ist in einem solchen Fall auch verpflichtet, uns sämtliche Kosten und Schäden zu ersetzen, die uns durch die Inanspruchnahme des Dritten aufgrund eines vermeintlichen verletzten Schutzrechtes entstehen. Dies umfasst insbesondere jedoch nicht ausschließlich die bei uns anfallenden Kosten zur Rechtsverteidigung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten i.S.d. Art 4 Nr. 2 DSGVO, soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist.Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen Ihnen gegenüber erforderlich ist.Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Allgemein gelten unsere Datenschutzerklärung/Richtlinie, die Sie unter https://www.mk-licht.de/datenschutz.html einsehen können.
Erfüllungsort für alle sich im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zu unserem Kunden ergebenden Verpflichtungen ist Landshut.
Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung sonstiger Bestimmungen, insbesondere des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand 01.08.2023